Vollkaskoversicherung
Zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung kann man für sein Fahrzeug eine zusätzliche Vollkaskoversicherung abschließen. Die Vollkaskoversicherung deckt dann die Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Mit der Vollkaskoversicherung werden Schäden aus folgenden Bereichen mit abgedeckt:
Vandalismus-Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch mutwillige Sachbeschädigung entstehen, ebenso auch Schäden, die entstehen, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht und nicht zu ermitteln ist. Hat der Unfallgegner keine Haftpflichtversicherung und ist zudem noch zahlungsunfähig, dann tritt ebenfalls die Vollkaskoversicherung ein. Unter Umständen hat man auch einen Schaden an seinem Fahrzeug, den nicht deliktfähige Kinder verursacht haben (Lackkratzer). Auch hier tritt die Vollkaskoversicherung ein. Selbstverständlich wird auch der Schaden am eigenen Fahrzeug bezahlt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat.
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Die Preisgestaltung in der Vollkaskoversicherung richtet sich nach dem Grad der Selbstbeteiligung, d.h. je höher bei einem Schaden die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers ist, desto günstiger sind die Beiträge zur Vollkaskoversicherung. Natürlich sind auch einige Pflichten zu befolgen, wenn man eine Vollkaskoversicherung abschließt. Hier sei im wesentlichen die Schadensminderung nach einem Schaden zu nennen, d.h. man muss alles unternehmen, dass der Schaden nicht größer wird. Hier ist zum Beispiel zu nennen, wenn man einen Glasbruch hat, dann ist das Auto so zu sichern, dass durch eindringendes Regenwasser der Schaden nicht noch vergrößert wird.
Vollkaskoversicherungen schließt man normalerweise für Neufahrzeuge oder sehr hochwertige Fahrzeuge ab. Leasingfahrzeuge müssen immer mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert sein. Auch Leihfahrzeuge haben in der Regel immer eine Vollkaskoversicherung.
Wie bei jeder Versicherung gibt es natürlich auch bei der Vollkaskoversicherung Ausschlüsse aus dem Vertrag. Hier ist in erster Linie der Vorsatz oder die grobe Fahrlässigkeit zu nennen. Dies ist immer dann zu beobachten, wenn man einen Schaden am Fahrzeug vorsätzlich herbeiführt, um sich an der gezahlten Versicherungsleistung zu bereichern.
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