Insassen-Unfallversicherung
Bei der Insassen-Unfallversicherung handelt es sich um eine Ergaenzung zur normalen Fahrzeugversicherung, die Schwachpunkte der Standardversicherung zusaetzlich abdeckt. Der Versicherer erbringt bei Schaeden, welche Personen im Zusammenhang mit dem berechtigten Fahren, Be- und Entladen, Benutzen und Abstellen des Fahrzeuges erleiden, die vertraglich zugesicherte Versicherungssumme. Unfaelle beim Ein- und Aussteigen fallen ebenfalls in den Geltungsbereich dieser Versicherungen. Dies bedeutet, dass alle im Fahrzeug befindlichen Personen versichert sind, nicht nur der Fahrzeugfuehrer.
Gezahlt wird unabhaengig von der Schuldfrage, somit sind auch selbstverschuldete Unfaelle mit abgedeckt. Die Versicherungsleistungen umfassen in der Regel Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Invaliditaetsschutz und eine Zahlung bei Tod der Insassen.
Fuer Spaetfolgen des Unfalls haftet der Versicherer innerhalb eines Jahres. Verstirbt einer der Insassen innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls, oder erleidet eine dauerhafte koerperliche bzw. geistige Beeintraechtigung, so faellt auch dies unter den Versicherungsschutz.
Eine Verminderung der Erwerbsfaehigkeit wird mit einem Tagegeld abgegolten und ebenfalls laengstens fuer ein Jahr lang an den Geschaedigten ausbezahlt.
Eine verlaengerte Zahlung besteht beim Punkt Krankenhaustagegeld. Dieses wird maximal zwei Jahre lang fuer jeden Kalendertag gezahlt, den sich ein Geschaedigter aufgrund des Unfalls in notwendiger, vollstationaerer Behandlung befindet. Ambulante, oder Teilstationaere Behandlungen fallen hingegen unter das Tagegeld.
Generell wird bei der Insassen-Unfallversicherung zwischen zwei Abrechnungsvarianten unterschieden:
Variante A Insassenunfallversicherung:
Der Versicherer zahlt nach dem Pauschalsystem eine Gesamtsumme fuer alle Insassen das Fahrzeuges aus, unabhaengig von der tatsaechlichen Anzahl. Allerdings erhoeht sich die Versicherungssumme um 50 % sobald sich mehr als eine Person im Fahrzeug befindet.
Variante B Insassenunfallversicherung:
Hier zahlt der Versicherer eine festgelegte Summe pro belegtem Platz im Fahrzeug. Es besteht die Moeglichkeit, den Fahrerplatz unberuecksichtigt zu lassen, ihn wie alle anderen Plaetze zu rechnen, oder auch als einzigsten versicherten Platz festzulegen.
