Autoversicherung kündigen
Will man seine Autoversicherung kündigen, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die ordentliche und zum anderen außerordentliche Kündigung. Kündigt man innerhalb einer bestimmten Frist – d.h. spätestens bis zu einem Monat vor Vertragsende - handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, bei der man keine Gründe angeben muss.
Verpasst man diesen Kündigungstermin, dann verlängert sich die Autoversicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Das Versicherungsjahr bezieht sich auch immer auf ein Kalenderjahr, so dass man immer zum 30. November eines jeden Jahres kündigen kann.
Eine außerordentliche Kündigung kann auf drei Wegen vollzogen werden. Hier gibt es den Schaden am Fahrzeug oder den Fahrzeugwechsel. Die dritte Möglichkeit ist gegeben, wenn eine Beitragserhöhung von mehr als 25 % des Erstbeitrages eintritt. Die außerordentliche Kündigung muss man innerhalb eines Monats schriftlich einreichen.
Zur Schadenfallkündigung ist zu sagen, dass man immer dann das Recht hat, seine Autoversicherung zu kündigen, wenn man mit der Abwicklung des Schadens nicht zufrieden war (d.h. im Schadensfall haben beide Parteien ein Sonderkündigungsrecht).
Verkauft man allerdings sein Fahrzeug, dann muss man die Versicherung nicht kündigen.
Es reicht dann eine Abmeldebestätigung der Behörde. Der Versicherung ruht dann solange, bis man sich wieder ein Fahrzeug kauft und dies der Versicherung mitteilt.
Aber egal aus welchem Grund man seine Autoversicherung kündigen will, man sollte immer die folgenden Regeln beachten: Am Besten kündigt man schriftlich und schickt den Brief per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherungsgesellschaft. Der Rückschein dient dann als Beweismittel, dass man die Fristen zur Kündigung eingehalten hat. Es ist aber immer zu beachten, dass man seine Autoversicherung erst dann kündigt, wenn man bereits eine neue Versicherung hat, denn sonst steht man ab dem Eingangstag der Kündigung bei der Gesellschaft ohne Versicherungsschutz da. Deswegen:
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